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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.0 · Gültig ab 15.05.2026 · Anbieter: Fotobox Vermietung

1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Vermietung einer Fotobox inklusive Zubehör (nachfolgend «Mietobjekt») durch Fotobox Vermietung (nachfolgend «Vermieter») an den Mieter.

Mit dem Absenden des Anfrage-Formulars bestätigt der Mieter, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und akzeptiert beide als verbindlichen Vertragsbestandteil.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt); mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2. Vertragsabschluss & Anzahlung

Eine Buchung kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch den Vermieter zustande. Nach Bestätigung erhält der Mieter eine Rechnung mit einer Anzahlung von 30 % der vereinbarten Mietsumme, zahlbar innert 14 Tagen.

Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Restbetrag — inklusive allfälliger Zusatzleistungen — wird nach dem Event in Rechnung gestellt, zahlbar innert 14 Tagen.

Hinweis Stornierung: Die Anzahlung wird im Stornierungsfall mit allfälligen Stornogebühren gemäss Ziff. 7 verrechnet.

3. Leistungsumfang & Preise

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket sowie der schriftlichen Auftragsbestätigung. Allgemein umfasst die Vermietung:

  • Bereitstellung der Fotobox inkl. spiegelloser Vollformat-Kamera Canon EOS R, 2× Elinchrom D-Lite RX4 Studio-Blitzen und schwarzer Stoff-Rückwand
  • Anlieferung und Abholung gemäss vereinbartem Liefergebiet (30 km ab Standort inklusive)
  • Aufbau und Abbau durch den Vermieter
  • WLAN/4G-Konnektivität für QR-Code-Sharing
  • Bereitstellung einer passwortgeschützten Online-Galerie innert 48 Stunden nach Event
  • Bei Print-Paketen: DNP QW410-Sublimationsdrucker(s) und das im Paket enthaltene Druckkontingent

Preise & Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ohne Mehrwertsteuer; der Vermieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Umsatz unter CHF 100'000.–).

4. Mietdauer, Aufbau & Abbau

Die im Paket angegebene Stundenzahl bezieht sich auf die tatsächliche Betriebsdauer der Fotobox. Aufbau und Abbau (jeweils ca. 30–45 Minuten) erfolgen ausserhalb dieser Zeit.

Der Mieter stellt rechtzeitig vor Eventbeginn einen Stellplatz von ca. 2×2 m und einen Stromanschluss (230 V / 10 A) zur Verfügung. Bei Outdoor-Einsatz muss ein wettergeschützter, trockener Standort gewährleistet sein.

Verlängerungen vor Ort sind nach Verfügbarkeit möglich (sofern Bedienperson und Folgetermine dies zulassen) und werden mit CHF 80 pro Stunde berechnet.

5. Haftung des Mieters

5.1 Grundsatz

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Mietobjekts während der Mietdauer, sofern er nicht nachweist, dass ihn und seine Hilfspersonen sowie die Eventgäste, denen er die Nutzung gestattet hat, kein Verschulden trifft. Normale Abnutzung und vom Vermieter zu vertretende Mängel sind ausgenommen.

5.2 Empfehlung Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen dem Mieter dringend, vor der Buchung mit seiner Privathaftpflicht- oder Geschäftshaftpflichtversicherung zu klären, ob Schäden an gemieteten Geräten gedeckt sind. Andernfalls ist die Kaution gemäss Ziff. 5.3 zu hinterlegen.

5.3 Kaution

Kann der Mieter keinen Versicherungsschutz für das Mietobjekt nachweisen, ist bei Übergabe eine Kaution in bar oder per TWINT zu hinterlegen:

  • Paket Digital (ohne Drucker): CHF 500
  • Paket Print Classic / Print Premium (mit Drucker): CHF 1'000

Die Kaution wird innert 7 Tagen nach unversehrter Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.

5.4 Schadenspauschalen

Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl wird der Wiederbeschaffungswert zum Zeitwert geltend gemacht, höchstens jedoch in folgender Höhe:

  • Kamera Canon EOS R inkl. Objektiv: max. CHF 1'800
  • Sublimationsdrucker DNP QW410 (pro Stück): max. CHF 800
  • Studio-Blitz Elinchrom D-Lite RX4 (pro Stück): max. CHF 350
  • Schwarze Stoff-Rückwand inkl. Halterung: max. CHF 150
  • Fotobox-Einheit (Touchscreen, PC, Gehäuse, Stativ): max. CHF 1'800

Bei reparablen Schäden wird der effektive Reparaturaufwand zuzüglich einer angemessenen Ausfallpauschale verrechnet.

6. Pflichten des Mieters

  • Sorgfältiger Umgang mit dem Mietobjekt
  • Schutz vor Witterung, Nässe und mutwilliger Beschädigung durch Gäste
  • Keine Bedienung durch erkennbar alkoholisierte oder unsachgemäss instruierte Personen
  • Unverzügliche Meldung von Defekten oder Schäden an den Vermieter
  • Bereitstellung der vereinbarten Stromversorgung und Stellfläche

7. Stornierungsbedingungen

Storniert der Mieter den Auftrag, sind folgende Stornogebühren als pauschalierte Konventionalstrafe geschuldet:

  • Bis 4 Wochen vor Eventtermin: kostenfrei, geleistete Anzahlung wird zurückerstattet.
  • 4–2 Wochen vor Eventtermin: 50 % der Mietsumme.
  • Weniger als 2 Wochen vor Eventtermin: 100 % der Mietsumme.

Kann der Vermieter den freigewordenen Termin anderweitig vergeben, reduziert sich die Stornogebühr auf eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 50. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornierung muss in Textform (E-Mail genügt) erfolgen.

Hinweis Fernabsatz: Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Buchungen im Fernabsatz besteht nach schweizerischem Recht nicht. Stornierungen richten sich ausschliesslich nach dieser Ziff. 7.

8. Höhere Gewalt & Verhinderung

8.1 Höhere Gewalt

Kann das Event aufgrund höherer Gewalt — insbesondere behördliche Veranstaltungsverbote, Naturereignisse, Pandemien — von einer der Parteien nicht durchgeführt werden, vereinbaren die Parteien primär eine kostenfreie Terminverschiebung innerhalb von 12 Monaten.

Ist eine Verschiebung nachweislich nicht möglich, wird die Anzahlung gegen Verrechnung einer pauschalen Umtriebsentschädigung von CHF 100 zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8.2 Vom Vermieter nicht zu vertretende Verhinderung

Bei einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Verhinderung (z.B. schwere Erkrankung, Defekt der Hauptgeräte kurzfristig vor dem Event) verpflichtet sich der Vermieter, nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatzdienstleister zu organisieren. Ist dies nicht möglich, wird die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet.

9. Datenschutz & Bildrechte

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

Die während des Events erstellten Fotos werden auf einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung gestellt und nach 90 Tagen automatisch gelöscht (sofern nicht anders vereinbart).

Im Rahmen der Eventfotografie tritt der Vermieter als Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 revDSG auf. Der Mieter bleibt Verantwortlicher gegenüber den abgebildeten Personen und stellt sicher, dass diese über die Bildaufnahme informiert werden und ihre Einwilligung erteilen. Der Vermieter verpflichtet sich, die Aufnahmen ausschliesslich zur vertragsgemässen Bereitstellung zu bearbeiten und angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung (z.B. für Marketingzwecke des Vermieters) erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Mieters.

10. Haftung des Vermieters & Gewährleistung

Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit — auch seiner Hilfspersonen — ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Folgeschäden (entgangener Gewinn, Drittansprüche, immaterielle Schäden) ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Mängelrechte. Bei technischen Ausfällen während des Events bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Behebung. Können einzelne Funktionen nicht oder nur eingeschränkt bereitgestellt werden, wird der entsprechende Anteil der Mietsumme anteilig pro Ausfallstunde erstattet. Die Haftungsobergrenze beträgt in jedem Fall die vereinbarte Mietsumme.

11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Für Streitigkeiten mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände gemäss Schweizerischer Zivilprozessordnung (ZPO) — namentlich der Wohnsitz des Konsumenten oder, wahlweise, der Sitz des Vermieters.

Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters (Kallnach).

12. Änderungsvorbehalt & Schlussbestimmungen

Änderungsvorbehalt. Der Vermieter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für eine konkrete Buchung gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung der AGB.

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Kontakt

Fotobox Vermietung
Philippe Ingold
Haldenweg 10
3283 Kallnach
E-Mail: philippe@ingolds.ch
Telefon: 078 620 44 24

Hinweis: Diese AGB wurden anwaltlich überprüft (Stand v2.0). Bei wesentlichen Änderungen an den Leistungen, Preisen oder bei Eintritt einer MWST-Pflicht empfehlen wir eine erneute Prüfung. Streitbeilegung erfolgt im Kanton Bern erstinstanzlich grundsätzlich über das Schlichtungsverfahren beim zuständigen Regionalgericht (Art. 197 ZPO).
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